Ertragsteuern

Ertragsteuern
I. Betriebswirtschaftslehre: Steuern, deren Steuerbemessungsgrundlage an das wirtschaftliche Ergebnis ( Ertrag,  Gewinn) anknüpft, womit der Fiskus durch die Steuer am ökonomischen Erfolg des Steuerpflichtigen partizipiert; im Einzelnen:  Einkommensteuer (neben  Kirchensteuer und  Solidaritätszuschlag),  Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer ( Gewerbesteuer).
II. Finanzwissenschaft:Objektsteuern ( Realsteuern), die an die Erträge bes. der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Boden und Kapital anknüpfen, ohne Rücksicht darauf, wem der Ertrag im Einzelnen zufließt: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und in gewisser Weise auch die Vermögensteuer, soweit sie aus Vermögenserträgen getragen wird. In der Finanzwissenschaft gelten E. als für ein modernes  Steuersystem unpassend, da ihre fiskalische Ergiebigkeit begrenzt ist und die subjektive Leistungsfähigkeit ( Leistungsfähigkeitsprinzip) des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt wird.
- Vgl. auch  Ertragsbesteuerung.
- Anders:  Substanzsteuern,  Verkehrsteuern.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Ertragsteuern — Ertragsteuern,   im finanzwissenschaftlichen Sinne Steuern, die den Ertrag der Produktionsfaktoren (die Wertschöpfung) nach objektiven Maßstäben erfassen, gleichgültig, wem der Ertrag (als Einkommen) zufließt. Die persönlichen Verhältnisse des… …   Universal-Lexikon

  • Ertragsteuern — sind direkte Steuern, welche die einzelnen Ertragsquellen nach Maßgabe ihres wirklichen oder schätzungsweise angenommenen Erträgnisses belasten. Ein rationelles Ertragssteuersystem muß alle Arten des Ertrags, also sowohl den Ertrag der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Steuern — Steuern, die Beiträge, die zum Zweck allgemeiner Kostendeckung der Staats oder Gemeindewirtschaft von Staats oder Gemeinde (Kreis etc.) Angehörigen, aber auch von im Staatsgebiet sich aufhaltenden Ausländern zwangsweise erhoben werden. Sie sind… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Außerordentliches Ergebnis — Die Gewinn und Verlustrechnung (auch Gewinn und Verlust Rechnung oder Gewinnverwendungsrechnung, abgekürzt jeweils GuV oder GVR) ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, also der externen Rechnungslegung eines… …   Deutsch Wikipedia

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